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EU AI Act seit dem 2. August 2026: Was jetzt wirklich gilt

Seit Anfang August ist die EU-KI-Verordnung in ihrem Kern anwendbar. Gleichzeitig hat Brüssel den größten Pflichtenblock nach hinten geschoben. Das sorgt für Verwirrung: Vieles, wovor gewarnt wurde, gilt noch nicht. Anderes gilt sofort und betrifft auch kleine Unternehmen mit einer ganz normalen Website.

Die Lage

Zwei Nachrichten, die zusammengehören

Website mit gekennzeichneter KI-Antwort und KI-generiertem Bild, daneben die Fristen der EU-KI-Verordnung

Entlastung und Ernstfall zugleich

Die erste Nachricht: Der Hauptteil der Anforderungen an Hochrisiko-Systeme kommt später. Über die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung wurden diese Pflichten auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028 verschoben. Wer ein System in einem sensiblen Bereich betreibt, gewinnt damit Zeit.

Die zweite Nachricht: Was zum 2. August 2026 in Kraft getreten ist, gilt ohne Übergangsfrist. Dazu gehören die Transparenzpflichten aus Artikel 50 und die Durchsetzbarkeit der Regeln für allgemeine KI-Modelle. Diese Pflichten treffen nicht nur Anbieter, sondern ausdrücklich auch jedes Unternehmen, das ein solches System im eigenen Namen einsetzt.

Für den Mittelstand heißt das in aller Regel: Der große Compliance-Apparat ist nicht nötig, ein paar konkrete Dinge auf der eigenen Website und in den eigenen Abläufen dagegen schon.

  • Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026, ohne Schonfrist
  • Hochrisiko-Anforderungen verschoben auf Dezember 2027 und August 2028
  • Regeln für allgemeine KI-Modelle sind ab sofort sanktionierbar
  • Betroffen sind Anbieter und Betreiber gleichermaßen

Fristen

Was wann gilt

Die Verordnung wird gestaffelt anwendbar. Diese Übersicht zeigt, welcher Block wann greift und wen er in der Praxis betrifft.

Termin Was greift Wen es betrifft
2. Februar 2025 Verbotene Praktiken, Pflicht zur KI-Kompetenz Alle Unternehmen, die KI einsetzen
2. August 2025 Regeln für allgemeine KI-Modelle, nationale Behörden Vor allem Modellanbieter
2. August 2026 Transparenzpflichten nach Artikel 50, Durchsetzung und Bußgelder Jedes Unternehmen mit Chatbot oder veröffentlichten KI-Inhalten
2. Dezember 2027 Erster Teil der Hochrisiko-Anforderungen (verschoben) Betreiber von Systemen in sensiblen Bereichen
2. August 2028 Zweiter Teil der Hochrisiko-Anforderungen (verschoben) Betreiber von Systemen in sensiblen Bereichen

Artikel 50 im Klartext

Hinter der Nummer steckt ein einfacher Gedanke: Menschen sollen erkennen können, wann sie es mit einer Maschine zu tun haben oder wann ein Inhalt maschinell erzeugt wurde. Daraus folgen im Wesentlichen drei Pflichten.

Erstens: Gespräche kennzeichnen

Wer mit einem KI-System spricht oder schreibt, muss das erfahren, sofern es nicht ohnehin offensichtlich ist. Betroffen sind Chatbots auf der Website, Sprachassistenten am Telefon, KI-Agenten und Avatare. In der Praxis genügt ein deutlicher Hinweis beim Einstieg in das Gespräch oder eine dauerhafte Kennzeichnung im Fenster.

Zweitens: Erzeugte Inhalte erkennbar machen

Bild-, Ton- und Videoinhalte, die künstlich erzeugt oder verändert wurden und echt wirken könnten, müssen als solche gekennzeichnet werden. Gemeint sind vor allem täuschend echte Darstellungen realer Personen, Orte oder Ereignisse, nicht jedes mit KI aufgehellte Foto.

Drittens: Auch Betreiber sind in der Pflicht

Das ist der Punkt, der am häufigsten übersehen wird. Die Pflichten treffen nicht nur den, der ein System entwickelt, sondern auch den, der es im eigenen Namen einsetzt. Wer einen zugekauften Chatbot unter eigenem Namen auf die Website stellt, ist dafür verantwortlich, dass die Kennzeichnung stimmt.

Was das für eine normale Firmenwebsite bedeutet

Die meisten mittelständischen Unternehmen betreiben kein Hochrisiko-System. Sie haben eine Website, vielleicht einen Chatbot, nutzen KI für Texte und Bilder und arbeiten intern mit einem Sprachmodell. Für diesen Normalfall ist die Liste überschaubar.

  • Chatbot auf der Website erkennbar als KI kennzeichnen
  • Sprachassistenten am Telefon zu Gesprächsbeginn ansagen
  • Täuschend echte KI-Bilder und -Videos als solche ausweisen
  • Mitarbeitende schulen, die mit KI-Werkzeugen arbeiten
  • Festhalten, welche Werkzeuge im Einsatz sind und wofür

Das ist überwiegend Handwerk, kein Projekt. Der Aufwand liegt eher im Aufschreiben als im Umbauen. Anders sieht es aus, wenn KI in Personalauswahl, Kreditvergabe, Bildung oder kritischer Infrastruktur mitentscheidet: Dort lohnt sich die Vorbereitung auf die Hochrisiko-Anforderungen jetzt, auch wenn die Fristen später greifen.

Was bei Verstößen droht

Seit August ist die Verordnung nicht nur gültig, sondern auch durchsetzbar. Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten sieht sie Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei verbotenen Praktiken liegt der Rahmen noch deutlich darüber.

Für ein mittelständisches Unternehmen ist die realistische Gefahr weniger das Höchstmaß als die Abmahnung durch einen Wettbewerber oder die Beschwerde eines Kunden. Ein fehlender Hinweis am Chatbot ist von außen sichtbar und in zehn Minuten behoben. Genau deshalb sollte man ihn nicht liegen lassen.

Vorgehen

In vier Schritten auf einen sauberen Stand

  1. 01

    Aufnehmen, was läuft

    Welche KI steckt in der Website, im Telefon, in den Werkzeugen der Abteilungen? Zugekaufte Funktionen zählen mit, auch wenn sie niemand als KI eingekauft hat.

  2. 02

    Einordnen

    Für jeden Punkt klären: reine Transparenzpflicht, allgemeines Modell oder wirklich ein Hochrisiko-Fall? Die Antwort entscheidet über den Aufwand.

  3. 03

    Kennzeichnen und dokumentieren

    Hinweise dort setzen, wo Menschen mit der KI in Kontakt kommen, und in einer Übersicht festhalten, was im Einsatz ist. Diese Übersicht ist im Zweifel Ihr Nachweis.

  4. 04

    Schulen und wiedervorlegen

    Einmal alle Beteiligten mitnehmen, danach neue Mitarbeitende. Und einen Termin für 2027 setzen, wenn der nächste Block greift.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum EU AI Act

Gilt der AI Act auch für kleine Unternehmen?

Ja, allerdings abgestuft. Die Transparenzpflichten gelten unabhängig von der Größe. Der aufwendige Teil betrifft Hochrisiko-Systeme, und die betreiben die wenigsten kleinen und mittleren Unternehmen.

Muss ich jeden mit KI geschriebenen Text kennzeichnen?

Nein. Die Kennzeichnungspflicht zielt auf Inhalte, die für echt gehalten werden könnten, insbesondere täuschend echte Bilder, Videos und Tonaufnahmen. Ein mit KI formulierter Blogtext, der redaktionell geprüft wurde, fällt nicht automatisch darunter.

Was ist mit einem zugekauften Chatbot?

Wer ihn unter eigenem Namen einsetzt, ist Betreiber und für die Kennzeichnung verantwortlich. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Anbieter das gelöst hat, sondern schauen Sie selbst nach, ob der Hinweis sichtbar ist.

Sind die Hochrisiko-Pflichten damit vom Tisch?

Nein, nur verschoben. Sie greifen ab Dezember 2027 beziehungsweise August 2028. Wer heute ein System in einem betroffenen Bereich aufbaut, sollte die Anforderungen jetzt schon berücksichtigen, sonst wird es später ein Umbau.

Brauchen wir eine eigene KI-Richtlinie?

Sinnvoll ist sie in jedem Fall, verpflichtend in dieser Form nicht. Wichtiger sind die nachweisbare Schulung und eine Übersicht der eingesetzten Systeme. Beides lässt sich in einem Dokument zusammenfassen.

Ersetzt das die Datenschutz-Grundverordnung?

Nein, beides gilt nebeneinander. Die KI-Verordnung regelt das System, die Datenschutz-Grundverordnung die personenbezogenen Daten darin. In der Praxis prüft man beide Fragen gemeinsam.

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